Sachverständiger
Handeln mit Sachverstand
Maler- und Lackierermeister Herbert Eschhaus ist von der Handwerkskammer Münster öffentlich bestellter Gutachter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk. In dieser Eigenschaft begutachtet er aufgetretene Mängel und ermittelt Vorschläge und Kosten für die Beseitigung von Schäden.
Standardleistungen des Sachverständigen
Das Aufgabengebiet der Sachverständigen im Maler- und Lackiererhandwerk umfasst ein breites Leistungsspektrum.
Damit ist der handwerkliche Sachverständige im Maler- und Lackiererhandwerk besonders prädestiniert, bei Beschichtungen die Qualität zu beurteilen, Schadensursachen zu ermitteln und Sanierungspläne zu erstellen.
Liste der Standardleistungen
- Beratung in Beschichtungsfragen
- Beschreibung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen
- Beweissicherung
- Ermittlung der Ursache von Anstrichschäden
- Ermittlung der Ursache von Schimmelpilzbildung
- Ermittlung von Sanierungs- oder Mängelbeseitigungskosten
- Ermittlung von Wertminderungen
- Erstellen von Leistungsbeschreibungen
- Feststellung bauphysikalischer Gegebenheiten durch entsprechende Messverfahren
- Laboruntersuchungen durch Fremdlabors
- Stahl- und Metallbeschichtungen
- Tapezierarbeiten
- Technische Abnahme von Beschichtungsarbeiten
- Technische Mängelfeststellung
- Überprüfung von Aufmaßen und der Angemessenheit von Preisen
- Überprüfung von Schönheitsreparaturen
- Überwachung von Beschichtungsarbeiten
Quelle: Sachverständige im Maler- und Lackiererhandwerk
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Im Bezirk der Handwerkskammer Münster sind circa 200 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein gemessen an technischen Normen und handwerklichen Erfahrungen fachlich richtiges Urteil zu sprechen.
Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventuell Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.
Quelle: Handwerkskammer Münster